Rechte Spalte - Zusatzinformationen
Hinweis
Die Benutzung der Freizeitanlage steht grundsätzlich jedermann frei.
Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
- Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- Kranke oder hilfsbedürftige Personen nur in Begleitung einer verantwortlichen Person über 18 Jahre
- Jugendliche unter 15 Jahren, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 20 Uhr
- Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
- Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt zum Saunabereich. Kinder bis zu 5 Jahren beiderlei Geschlechts können auch zu den Damen- oder Herrensaunastunden mitgebracht werden.
Folgende Personen sind vom Besuch der Freizeitanlage ausgeschlossen:
- Personen mit Hautausschlägen oder ansteckenden Krankheiten
- Epileptiker
- Personen mit seelischen Erkrankungen
- Angetrunkene Personen
- Personen mit offenen Wunden
- Personen von denen angenommen werden muss, daß ihr Verhalten zu Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung führen kann.
Downloads
... Haus- und Badeordnung (PDF, 16 KB)
... Saunaordnung (PDF, 10 KB)