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Hinweis

Die Benutzung der Freizeitanlage steht grundsätzlich jedermann frei.


Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
  • Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • Kranke oder hilfsbedürftige Personen nur in Begleitung einer verantwortlichen Person über 18 Jahre
  • Jugendliche unter 15 Jahren, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 20 Uhr
  • Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
  • Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt zum Saunabereich. Kinder bis zu 5 Jahren beiderlei Geschlechts können auch zu den Damen- oder Herrensaunastunden mitgebracht werden.


Folgende Personen sind vom Besuch der Freizeitanlage ausgeschlossen:
  • Personen mit Hautausschlägen oder ansteckenden Krankheiten
  • Epileptiker
  • Personen mit seelischen Erkrankungen
  • Angetrunkene Personen
  • Personen mit offenen Wunden
  • Personen von denen angenommen werden muss, daß ihr Verhalten zu Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung führen kann.


Downloads

... Haus- und Badeordnung (PDF, 16 KB)
... Saunaordnung (PDF, 10 KB)


Kontaktinformationen

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